Richtlinie für die Sportlehrehrung

Vorschläge für die Sportlehrehrung  sind an die AGRS zu melden.

Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft Ronnenberger Sportvereine für die Sportlerehrung.

  1. Grundsatz

1.1     Zur Anerkennung hervorragender Leistungen und besonderer Verdienste auf dem Gebiet des Sports werden Pokale und Urkunden verliehen.

1.2   Die Auszeichnung wird den Sportlerinnen und Sportlern nur einmal verliehen. Im Wiederholungsfall erfolgt die Ehrung mit einer Urkunde.

1.3   Die Sportlerehrung wird jährlich durchgeführt.

2. Persönliche Voraussetzungen

2.1     Geehrt werden:

a) Mitglieder der Ronnenberger Sportvereine.

b) Ronnenberger Einwohnerinnen und Einwohner, die sich in besonderer Weise um den Sport in Ronnenberg verdient gemacht haben.

c) Ehrenamtliche Personen, die sich um den Sport in Ronnenberg verdient gemacht haben.

3. Sachliche Voraussetzungen

3.1 Kategorie I

>>Platz 1 bei Kreismeisterschaften

>> Platz 1 bei Bezirksmeisterschaften

>>Platz 1 bis 3 bei Landes- und Norddeutschen Meisterschaften

3.2 Geehrt werden :

a) Jugendliche

b) Erwachsene

3.3 Kategorie II

>>Platz 1 bis 5 bei Deutschen Meisterschaften

>>Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften sowie an Olympischen Spielen.

3.4 Geehrt werden:

a) Jugendliche

b) Erwachsene

3.5 Für mehrere Erfolge innerhalb desselben Jahres erfolgt nur eine Ehrung.

3.6 Die Meisterschaften müssen von den zuständigen Sportfachverbänden anerkannt sein.

3.7 Die Auszeichnung wird nicht an Berufssportler verliehen.

  1. Verfahren

 4.1 Über die Ehrungen entscheiden die Vereinsvorsitzenden mit den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft. Sie entscheiden über außerordentliche Anträge.

4.2 Anträge auf Verleihung sind bei der Arbeitsgemeinschaft Ronnenberger Sportvereine einzureichen. Die Fristen werden zeitnah angegeben.

  1. Inkrafttreten

 Diese Richtlinien treten am 1. Juli 2010 in Kraft.

Ronnenberg den 24. Juni 2010

Robert Hüper

TuS Empelde Faustball Spartenleiter